Die aktuelle Phase ist grün hinterlegt!
1. Zulassung
👉 Antrag wird rechtlich geprüft und zugelassen.
2. Erste Unterschriften
👉 3.000 gültige Unterschriften wahlberechtigter Bürger in NRW müssen gesammelt und durch die Wahlämter bestätigt werden. (Zeitspanne insgesamt: 6 Wochen nach Start!)
3. Einreichung an das Innenministerium
👉 Bei erfolgreicher Sammlung wird der Antrag an das Innenministerium mit allen bestätigten Formularen eingereicht und dem Landtag zur Abstimmung/Zulassung der Hauptphase vorgelegt!
Abstimmung im Landtag (innerhalb sechs Wochen nach Einreichung)
– Zustimmung: Hauptphase wird sofort gestartet
– Ablehnung: Wir haben die Möglichkeit vor dem Verfassungsgericht zu klagen
– Überschreitung der sechs-Wochen-Frist: gilt als Zulassung!
4. Hauptphase
👉 Innerhalb von 12 Monaten müssen mindestens 8% der wahlberechtigten Bevölkerung in NRW unterschreiben. Das sind momentan rund 1,06 Millionen Menschen
5. Landtag
👉 Mit genügend Unterschriften muss der Landtag den Gesetzentwurf behandeln.
- Stimmt er zu, tritt das Gesetz in Kraft.
- Stimmt er nicht zu, geht es weiter zum Volksentscheid.
6. Volksentscheid (wenn notwendig)
👉 Alle Wahlberechtigten in NRW stimmen direkt über das Gesetz ab.