Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Abbrennens von Feuerwerkskörpern an festlichen Anlässen und zur Stärkung des Umwelt-, Gesundheits- und Tierschutzes (Feuerwerksregelungsgesetz NRW – FwRGlG NRW)

Dieser Entwurf stellt die weitestgehende Form einer gesetzlichen Regelung zur Eindämmung von Feuerwerk im Rahmen der Zuständigkeit eines Bundeslandes dar.
Darüberhinausgehende Einschränkungen würden in die Regelungen des Sprengstoffgesetzes der Bundesrepublik Deutschland eingreifen.
Da Bundesrecht Vorrang vor Landesrecht hat, würde ein Landesgesetz, das über diesen Rahmen hinausgeht, vom Bundesgesetz „gebrochen“ und somit für ungültig erklärt werden müssen.


(Gesetzesentwurf, juristisch geprüft)

§ 1 Ziel des Gesetzes

§ 4 Zeitliche Nutzungseinschränkung

§ 5 Öffentliche Feuerwerke

§ 6 Information und Bekanntmachung

§ 7 Ordnungswidrigkeiten

§ 8 Inkrafttreten

Hinweis zur Gesetzgebungskompetenz