Für die Zusammenarbeit und die erste Zulassung unseres Volksbegehrens war es zunächst erforderlich, das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einzubeziehen.
Bevor wir offiziell starten konnten, mussten wir dem Ministerium anzeigen, dass wir die Durchführung eines Volksbegehrens beabsichtigen.
Dazu war es notwendig, nicht nur einen vollständigen Gesetzesentwurf, sondern auch eine ausführliche juristische Begründung einzureichen. Beide Dokumente wurden vom Innenministerium sorgfältig auf ihre rechtliche Korrektheit geprüft.
Auf Grundlage dieser Prüfung liegen nun die Ergebnisse vor, die zugleich die Basis für unser Volksbegehren bilden: